1. Warum führt Luxoria KYC/AML-Prüfungen durch?
Als Betreiber eines Marktplatzes für hochpreisige Luxusgüter ist Luxoria verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Wir nehmen diese Verantwortung ernst und haben ein umfassendes Compliance-Programm implementiert.
Diese Richtlinie beschreibt in verständlicher Form, welche Daten wir erheben, warum wir dies tun und welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben.
2. Gesetzliche Grundlage
Die Verpflichtungen ergeben sich insbesondere aus:
- Geldwäschegesetz (GwG) — insbesondere § 2 Abs. 1 Nr. 16 (Güterhändler bei Barzahlungen oder hochpreisigen Transaktionen über 10.000 EUR)
- EU-Geldwäscherichtlinie (6. AMLD, Richtlinie (EU) 2018/1673)
- Verordnung (EU) 2015/847 (Geldtransferverordnung)
- EU-Geldtransfer-Verordnung 2023/1113 („Travel Rule") — gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem Luxoria Krypto-Werte akzeptiert
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) — Markets in Crypto-Assets Regulation, seit 30.12.2024 vollständig in Kraft; vorgesehen für Luxoria ab 2027 (siehe Abschnitt 11)
3. Welche Daten werden erhoben?
Im Rahmen der Identitätsprüfung (KYC) erheben wir:
Natürliche Personen
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Juristische Personen (Provider / Unternehmen)
- Firma und Rechtsform
- Handelsregisterauszug
- Sitz der Gesellschaft
- Identität der wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
- Vertretungsberechtigte Personen
4. Vereinfachte Sorgfaltspflichten
Für Transaktionen unter 10.000 EUR gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten. In diesen Fällen genügt die bei der Registrierung durchgeführte Basisidentifizierung (Name, E-Mail, verifizierte Zahlungsmethode).
5. Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence)
Bei Transaktionen über 10.000 EUR oder bei erhöhtem Risikoprofil führen wir erweiterte Prüfungen durch:
- Vollständige Identitätsprüfung mit Ausweisdokument
- Herkunft der Mittel (Source of Funds)
- Zweck der Geschäftsbeziehung
- Laufende Überwachung der Transaktionsmuster
Transaktionen über 50.000 EUR erfordern zusätzlich einen Nachweis der Mittelherkunft (z.B. Gehaltsnachweis, Kontoauszug, Erbschaftsnachweis).
6. PEP- & Sanktionsprüfung
Luxoria prüft alle Nutzer gegen einschlägige Sanktionslisten und PEP-Datenbanken (Politisch Exponierte Personen):
- EU-Sanktionslisten
- UN-Sanktionslisten
- OFAC (SDN List)
- Nationale PEP-Register
Bei einem Treffer werden zusätzliche Prüfungen eingeleitet. PEP-Status allein führt nicht automatisch zum Ausschluss, erfordert jedoch verstärkte Sorgfaltspflichten.
7. Aufbewahrung
Gemäß GwG § 8 sind wir verpflichtet, alle KYC-Dokumente und Transaktionsaufzeichnungen für mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufzubewahren. Die Daten werden nach Ablauf der Frist gelöscht, sofern keine anderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (z.B. steuerliche Pflichten: 10 Jahre).
8. Meldepflichten
Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist Luxoria gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zollkriminalamts abzugeben (GwG § 43).
Luxoria darf den betroffenen Nutzer nicht über die Meldung informieren (Tipping-Off-Verbot gemäß GwG § 47).
9. Ihre Mitwirkungspflicht
Als Nutzer der Plattform sind Sie verpflichtet, bei Identitätsprüfungen wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die angeforderten Dokumente fristgerecht bereitzustellen. Eine Verweigerung kann zur Einschränkung oder Sperrung Ihres Kontos führen.
Bei Fragen zu unseren AML-Richtlinien kontaktieren Sie uns unter: compliance@luxoria.global
10. Interne 2FA-Sicherheitsschwelle (ab 1.000 EUR)
Unabhängig von den gesetzlichen KYC-Schwellen nach GwG verwendet Luxoria eine interne Sicherheitsschwelle von 1.000 EUR: Ab diesem Transaktionsvolumen verlangen wir eine Zwei-Faktor- Authentifizierung (2FA) über eine Authenticator-App oder einen Hardware-Token. Diese Maßnahme dient ausschließlich dem Schutz des Kontos vor Übernahme (Account Takeover) und ist keine Identitätsprüfung im Sinne des GwG.
Die vollständige KYC-Verifizierung nach GwG (§§ 10, 11) wird erst ab einem Transaktionsvolumen von 10.000 EUR bzw. bei erhöhtem Risikoprofil ausgelöst (siehe Abschnitt 5).
11. Krypto-Werte und MiCAR (geplant ab 2027)
Die Annahme von Krypto-Werten (z.B. Bitcoin, Ether, Stablecoins) ist derzeit nicht Teil des Leistungsangebots von Luxoria. Die Integration ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Sobald Luxoria Krypto-Werte akzeptiert oder Verwahrungsdienste anbietet, gelten zusätzlich zu den bestehenden GwG-Pflichten die Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) sowie die Travel Rule nach Verordnung (EU) 2023/1113. Luxoria wird vor Aktivierung dieser Funktion:
- die erforderliche Zulassung als Anbieter von Kryptowerte- Dienstleistungen (CASP) gemäß Art. 59 MiCAR bei der BaFin beantragen oder über einen lizenzierten Dienstleister integrieren
- ein Krypto-Whitepaper nach Art. 6 MiCAR veröffentlichen, soweit Luxoria eigene Token ausgibt
- für jeden Krypto-Transfer ≥ 1.000 EUR die Begünstigten- und Auftraggeberdaten nach Travel Rule erheben und weitergeben
- Marktmissbrauchs-Regeln (Art. 88 ff. MiCAR, Insider-Handel und Marktmanipulation) in das Transaktionsmonitoring integrieren
- diese Richtlinie um eine eigene Krypto-AML-Sektion erweitern, bevor der erste produktive Krypto-Transfer abgewickelt wird
Bis zur Aktivierung gilt: Zahlungen in Krypto-Werten werden nicht akzeptiert. Anbieter dürfen keine Krypto-Zahlungen außerhalb der Plattform verlangen.