Anti-Geldwäsche-Richtlinie

Zuletzt aktualisiert: 15. März 2026

1. Warum führt Luxoria KYC/AML-Prüfungen durch?

Als Betreiber eines Marktplatzes für hochpreisige Luxusgüter ist Luxoria verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Wir nehmen diese Verantwortung ernst und haben ein umfassendes Compliance-Programm implementiert.

Diese Richtlinie beschreibt in verständlicher Form, welche Daten wir erheben, warum wir dies tun und welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben.

2. Gesetzliche Grundlage

Die Verpflichtungen ergeben sich insbesondere aus:

  • Geldwäschegesetz (GwG) — insbesondere § 2 Abs. 1 Nr. 16 (Güterhändler bei Barzahlungen oder hochpreisigen Transaktionen über 10.000 EUR)
  • EU-Geldwäscherichtlinie (6. AMLD, Richtlinie (EU) 2018/1673)
  • Verordnung (EU) 2015/847 (Geldtransferverordnung)

3. Welche Daten werden erhoben?

Im Rahmen der Identitätsprüfung (KYC) erheben wir:

Natürliche Personen

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Juristische Personen (Provider / Unternehmen)

  • Firma und Rechtsform
  • Handelsregisterauszug
  • Sitz der Gesellschaft
  • Identität der wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
  • Vertretungsberechtigte Personen

4. Vereinfachte Sorgfaltspflichten

Für Transaktionen unter 10.000 EUR gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten. In diesen Fällen genügt die bei der Registrierung durchgeführte Basisidentifizierung (Name, E-Mail, verifizierte Zahlungsmethode).

5. Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence)

Bei Transaktionen über 10.000 EUR oder bei erhöhtem Risikoprofil führen wir erweiterte Prüfungen durch:

  • Vollständige Identitätsprüfung mit Ausweisdokument
  • Herkunft der Mittel (Source of Funds)
  • Zweck der Geschäftsbeziehung
  • Laufende Überwachung der Transaktionsmuster

Transaktionen über 50.000 EUR erfordern zusätzlich einen Nachweis der Mittelherkunft (z.B. Gehaltsnachweis, Kontoauszug, Erbschaftsnachweis).

6. PEP- & Sanktionsprüfung

Luxoria prüft alle Nutzer gegen einschlägige Sanktionslisten und PEP-Datenbanken (Politisch Exponierte Personen):

  • EU-Sanktionslisten
  • UN-Sanktionslisten
  • OFAC (SDN List)
  • Nationale PEP-Register

Bei einem Treffer werden zusätzliche Prüfungen eingeleitet. PEP-Status allein führt nicht automatisch zum Ausschluss, erfordert jedoch verstärkte Sorgfaltspflichten.

7. Aufbewahrung

Gemäß GwG § 8 sind wir verpflichtet, alle KYC-Dokumente und Transaktionsaufzeichnungen für mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufzubewahren. Die Daten werden nach Ablauf der Frist gelöscht, sofern keine anderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (z.B. steuerliche Pflichten: 10 Jahre).

8. Meldepflichten

Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist Luxoria gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zollkriminalamts abzugeben (GwG § 43).

Luxoria darf den betroffenen Nutzer nicht über die Meldung informieren (Tipping-Off-Verbot gemäß GwG § 47).

9. Ihre Mitwirkungspflicht

Als Nutzer der Plattform sind Sie verpflichtet, bei Identitätsprüfungen wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die angeforderten Dokumente fristgerecht bereitzustellen. Eine Verweigerung kann zur Einschränkung oder Sperrung Ihres Kontos führen.

Bei Fragen zu unseren AML-Richtlinien kontaktieren Sie uns unter: compliance@luxoria.global